Das Wichtigste in Kürze
- Starten Sie den Wechsel frühzeitig; die Bundesnetzagentur empfiehlt möglichst früh, am besten drei Monate vor Vertragsende.
- Beauftragen Sie nach Möglichkeit den neuen Anbieter mit Kündigung und Rufnummernmitnahme.
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer müssen beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen.
- Rufnummernmitnahme ist für Festnetz- und Mobilfunknummern kostenlos.
- Bei rechtzeitig eingeleitetem Wechsel darf der bisherige Anbieter die Leistung nicht einfach einstellen.
- Beim Anbieterwechsel soll die Unterbrechung grundsätzlich nicht länger als einen Kalendertag dauern.
- Beim Umzug gelten Sonderregeln; die Weiterversorgung beim Anbieterwechsel gilt nicht automatisch für einen Ortswechsel.
Der ideale Ablauf: vom Vertrag bis zum Umschalttag
Ein reibungsloser Wechsel beginnt nicht am Umschalttag, sondern Wochen vorher. Entscheidend sind Vertragsende, Kündigungsfrist, Verfügbarkeit, Rufnummernmitnahme, Hardware und korrekte Daten.
| Zeitpunkt | Was tun? | Warum? |
|---|---|---|
| 8–12 Wochen vorher | Vertrag, Laufzeit, Kündigungsfrist, Rechnung und Produktinformationsblatt prüfen. | So bleibt genug Zeit für Kündigung, Verfügbarkeit, Rufnummernmitnahme und Technikertermin. |
| 6–10 Wochen vorher | Adresse beim neuen Anbieter prüfen und Technologie wählen: DSL, Kabel, Glasfaser oder Mobilfunk/LTE/5G. | Nicht jeder Dienst ist überall verfügbar; Geschwindigkeit und Technik sind adressabhängig. |
| spätestens ca. 3 Monate vorher | Wechsel möglichst frühzeitig einleiten und idealerweise den neuen Anbieter mit Kündigung und Wechsel beauftragen. | Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Wechsel möglichst frühzeitig, am besten drei Monate vor Vertragsende, einzuleiten. |
| bei Bestellung | Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer exakt wie beim Altanbieter angeben. | Abweichende Daten sind einer der häufigsten Gründe für Portierungsprobleme. |
| nach Auftragsbestätigung | Termin, Rufnummernmitnahme, Zugangsdaten, Router, Versand und eventuellen Technikertermin prüfen. | Falsche Angaben sofort korrigieren lassen. |
| vor Umschaltung | Router bereitlegen, Zugangsdaten sichern, Altgerät nicht zu früh zurücksenden. | Sonst entsteht unnötig Ausfall durch fehlende Hardware. |
| am Umschalttag | Mit kurzer Unterbrechung rechnen; Router neu starten, Anschluss testen, Telefonie prüfen. | Am Umschalttag darf die Versorgung unterbrochen sein. |
| nach Wechsel | Erste Rechnung, gebuchten Tarif, Rufnummer, Geschwindigkeit und Rücksendefristen prüfen. | Fehler früh reklamieren, bevor Fristen ablaufen. |
Warum Sie nicht vorschnell selbst kündigen sollten
Viele Ausfälle entstehen, weil der alte Vertrag schon endet, während der neue Anschluss noch nicht geschaltet ist. Deshalb ist es bei einem klassischen Anbieterwechsel häufig besser, den neuen Anbieter mit der Kündigung und dem Wechsel zu beauftragen. So können sich beide Anbieter zur Umschaltung und zur Rufnummernmitnahme abstimmen.
Ausnahmen gibt es natürlich: Wenn Sie keinen neuen Festnetzanschluss möchten, bewusst zu Mobilfunk wechseln oder Sonderfälle wie Umzug, Sterbefall, Geschäftsaufgabe oder Vertragswiderruf haben, kann ein anderer Weg nötig sein.
Rufnummernmitnahme: Daten müssen exakt stimmen
Wer seine Festnetz- oder Mobilfunknummer behalten möchte, sollte die Rufnummernmitnahme direkt mit dem neuen Auftrag beauftragen. Die Daten beim neuen Anbieter müssen mit den Vertragsdaten beim alten Anbieter übereinstimmen: Name, Anschrift, Geburtsdatum und die zu portierende Rufnummer.
Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen für die Rufnummernmitnahme keine Entgelte mehr berechnet werden. Das gilt für Festnetz- und Mobilfunkrufnummern von Privat- und Geschäftskunden.
Technikwechsel: DSL, Kabel, Glasfaser oder Mobilfunk?
Anbieterwechsel ist nicht immer gleich Anbieterwechsel. Ein Wechsel von DSL zu DSL ist anders als ein Wechsel von Kabel zu Glasfaser oder von Festnetz zu LTE/5G. Je größer der Techniksprung, desto wichtiger sind Schalttermin, Hausanschluss, Router, Techniker und Übergangslösung.
| Wechsel | Typische Situation | Risiko | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| DSL zu DSL | oft gut planbar, wenn Leitung und Port verfügbar sind | Technikertermin, Portmangel, falsche Kundendaten, Routerzugangsdaten | Altanbieter nicht selbst zu früh kündigen; neuen Anbieter koordinieren lassen. |
| DSL zu Kabel | neue Technik über TV-Kabelnetz | Hausverkabelung, Multimediadose, Routerversand, Segmentauslastung | Verfügbarkeit und Hausanschluss prüfen; Altanschluss bis Kabel läuft nicht voreilig abschalten. |
| Kabel zu DSL | Wechsel zurück auf Telefonleitung | DSL-Port, Leitungslänge, Technikertermin, Rufnummernmitnahme | Technikwechsel kann länger dauern als reiner Anbieterwechsel. |
| DSL/Kabel zu Glasfaser | zukunftssicher, aber installationsabhängig | Ausbau, Glasfaserdose, ONT, Eigentümerfreigabe, Aktivierung | Erst wechseln, wenn Schaltung realistisch terminiert ist. |
| Festnetz zu Mobilfunk/LTE/5G | schnell als Übergang oder Alternative | Netzabdeckung, Innenraumempfang, Datenvolumen, Routerstandort | Nicht als 1:1-Ersatz ohne Empfangstest nutzen. |
| Umzug | eigener Sonderfall | Weiterversorgung beim Anbieterwechsel gilt beim reinen Umzug nicht automatisch | Umzug früh melden; Sonderkündigung nur, wenn Anbieter am neuen Wohnort nicht leisten kann. |
Ihre Rechte: Weiterversorgung, Rufnummer und Entschädigung
Bei rechtzeitig eingeleitetem Anbieterwechsel darf der bisherige Anbieter die Versorgung nicht einfach beenden. Am Umschalttag darf es zwar zu einer Unterbrechung kommen, aber bei ungewollter Unterbrechung von mehr als einem Tag sollten Sie schnell den neuen Anbieter kontaktieren und Weiterversorgung verlangen.
| Thema | Was gilt? | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Weiterversorgung | Wenn der Wechsel rechtzeitig eingeleitet wurde, darf der bisherige Anbieter die Leistung nicht einfach einstellen, auch wenn das Vertragsende erreicht ist. | Der alte Anbieter darf ab ursprünglichem Vertragsende ein Entgelt verlangen, reduziert um die Hälfte, sofern Sie das Scheitern nicht zu verantworten haben. |
| Unterbrechung | Am Tag der Umschaltung darf die Versorgung unterbrochen sein. | Bei ungewollter Unterbrechung von mehr als einem Tag schnell den neuen Anbieter kontaktieren. |
| Rufnummernmitnahme | Die Mitnahme ist für Privat- und Geschäftskunden kostenlos; seit 1. Dezember 2021 darf kein Entgelt dafür berechnet werden. | Kundendaten müssen übereinstimmen; technische Aktivierung spätestens am folgenden Arbeitstag nach vereinbartem Tag. |
| Ausfallentschädigung | Bei Ausfall länger als einen Arbeitstag oder versäumtem Kundendienst-/Installationstermin kann eine gesetzliche Entschädigung infrage kommen. | 10 € pro Arbeitstag/Termin oder 20 % des Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher ist. |
| Umzug | Wenn der bisherige Anbieter am neuen Wohnsitz die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Kündigungsfrist. | Kann der Anbieter am neuen Wohnort leisten, muss der Vertrag grundsätzlich weiterbezahlt werden. |
| Beschwerde | Bei Problemen kann die Bundesnetzagentur kontaktiert werden. | Die Bundesnetzagentur setzt Geldansprüche grundsätzlich nicht direkt durch; Schlichtung oder Beratung kann nötig sein. |
Ausfallentschädigung: wann sie infrage kommt
Eine gesetzliche Ausfallentschädigung kann infrage kommen, wenn die Versorgung länger als einen Arbeitstag ausfällt und Sie die Verzögerung nicht vereinbart oder zu verantworten haben. Auch ein versäumter Kundendienst- oder Installationstermin kann relevant sein.
Die Höhe ist gesetzlich begrenzt: 10 Euro pro Arbeitstag beziehungsweise pro versäumtem Termin oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher ist. Geldansprüche müssen Sie aber grundsätzlich selbst gegenüber dem Anbieter geltend machen.
Umzug: eigener Sonderfall
Ein Umzug ist kein normaler Anbieterwechsel am selben Anschlussort. Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarte Telekommunikationsleistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Kann der Anbieter am neuen Wohnort leisten, darf er weder Laufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern. Dann müssen Sie den Vertrag grundsätzlich weiterführen oder bis zum regulären Ende bezahlen. Deshalb sollte ein Umzug früh gemeldet und der neue Anschlussort genau geprüft werden.
Diese Unterlagen sollten Sie sichern
Gute Dokumentation ist der beste Schutz gegen Chaos. Speichern Sie nicht nur den neuen Vertrag, sondern auch die Unterlagen des alten Anbieters, Portierungsdaten, Rechnungen, Routerversand und Servicefälle.
| Unterlage | Was steht darin? | Warum wichtig? |
|---|---|---|
| Vertragsunterlagen Altanbieter | Laufzeit, Kündigungsfrist, Kundennummer, Rufnummern, Adresse | Grundlage für Kündigung und Datenabgleich. |
| letzte Rechnung | Kündigungsfrist, Kundennummer, Rufnummer, Vertragsname | Sehr wichtig für fehlerfreie Portierung. |
| Auftragsbestätigung neuer Anbieter | Schalttermin, Tarif, Rufnummernmitnahme, Hardware, Kosten | Sofort prüfen und Fehler melden. |
| Portierungsauftrag | zu übernehmende Rufnummern und Kundendaten | Bei Festnetz und Mobilfunk zentral. |
| Kündigungsbestätigung | Datum des Vertragsendes | Für Bundesnetzagentur-Beschwerde und Doppelabrechnung wichtig. |
| Technikertermin | Datum, Zeitfenster, Kontaktrufnummer, Zugang zum Anschluss | Terminversäumnis kann Entschädigung auslösen. |
| Router- und Versanddaten | Liefertermin, Rücksendefrist, Retourenlabel | Verhindert Hardware-Ausfall und Zusatzkosten. |
| Störungs-/Beschwerdeverlauf | Tickets, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnotizen | Wichtig bei Eskalation. |
Die häufigsten Fehler beim Anbieterwechsel
| Fehler | Folge | Besser so |
|---|---|---|
| Selbst kündigen, bevor der neue Anbieter koordiniert | Der alte Anschluss kann enden, bevor der neue geschaltet ist. | Bei Anbieterwechsel möglichst neuen Anbieter mit Kündigung und Wechsel beauftragen. |
| Daten falsch eingeben | Rufnummernmitnahme oder Anbieterwechsel scheitern an Name, Adresse, Geburtsdatum oder Rufnummer. | Daten exakt aus Rechnung und Vertrag übernehmen. |
| Nummer zu spät beauftragen | Portierung verzögert sich oder läuft nicht zum gewünschten Termin. | Rufnummernmitnahme direkt mit dem neuen Auftrag beauftragen. |
| Router zu früh zurückschicken | Am Umschalttag fehlt die funktionierende Hardware. | Altgerät erst zurücksenden, wenn der neue Anschluss stabil läuft und Rücksendefrist klar ist. |
| Nur auf Preis achten | Schlechtere Technik oder längere Ausfallzeit kann den Preisvorteil aufzehren. | Technologie, Upload, Router, Schalttermin und Service mitbewerten. |
| Umzug mit Anbieterwechsel verwechseln | Beim Umzug können andere Regeln und längere Unterbrechungen gelten. | Umzug als eigenen Prozess planen. |
| E-Mail-Adresse des alten Anbieters weiter nutzen | Nach Kündigung kann der Zugriff eingeschränkt sein. | Vorher unabhängige E-Mail-Adresse sichern und Konten umstellen. |
| Erste Rechnung nicht prüfen | Rabatte, Anschlussgebühr, Routermiete oder Doppelberechnung fallen spät auf. | Erste zwei Rechnungen genau kontrollieren. |
Musterformulierung bei Problemen
Betreff: Problem beim Anbieterwechsel / Kundennummer [Kundennummer] / Anschlussadresse [Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Anbieterwechsel sollte am [Datum] erfolgen. Seit [Datum/Uhrzeit] ist meine Versorgung mit
Internet und/oder Telefonie unterbrochen. Der Wechsel wurde rechtzeitig beauftragt. Ich bitte um
sofortige Klärung und um Abstimmung der Weiterversorgung mit dem bisherigen Anbieter.
Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum] mit, wann der Anschluss geschaltet wird und ob eine Ausfallentschädigung beziehungsweise weitere Rechte nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.
Folgende Unterlagen füge ich bei: Auftragsbestätigung, Kündigungsbestätigung, Portierungsauftrag, Kundennummern und bisheriger Schriftwechsel.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Checkliste: Anbieterwechsel ohne unnötigen Ausfall
- Kündigungsfrist und Vertragsende aus Rechnung und Vertragsunterlagen notieren.
- Verfügbarkeit an der genauen Adresse prüfen, nicht nur nach Postleitzahl.
- Technologie bewusst wählen: DSL, Kabel, Glasfaser oder LTE/5G.
- Neuen Anbieter möglichst mit Kündigung und Wechsel beauftragen.
- Rufnummernmitnahme direkt mitbeauftragen, wenn die Nummer bleiben soll.
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer exakt wie beim Altanbieter eintragen.
- Auftragsbestätigung sofort prüfen und Fehler direkt korrigieren lassen.
- Router, Zugangsdaten, Installationsanleitung und Technikertermin rechtzeitig vorbereiten.
- Altanschluss und Alt-Router nicht vorschnell abschalten oder zurücksenden.
- Am Umschalttag Internet, Telefonie, WLAN, Geschwindigkeit und Rufnummer testen.
- Erste zwei Rechnungen auf Doppelabrechnung, Routermiete, Anschlusskosten und Rabatte prüfen.
- Bei Problemen neuen Anbieter kontaktieren und bei längerer Unterbrechung Unterlagen für die Bundesnetzagentur sammeln.
Fazit: Wechsel planen, Daten sauber halten, Technik realistisch prüfen
Der beste Anbieterwechsel ist kein spontaner Klick, sondern ein geplanter Ablauf. Wer Vertragsende, Kündigungsfrist, Verfügbarkeit, Rufnummernmitnahme und Hardware sauber vorbereitet, reduziert das Risiko eines Internetausfalls deutlich.
Besonders wichtig sind korrekte Kundendaten, ein rechtzeitig beauftragter neuer Anbieter und die Entscheidung, ob nur der Anbieter oder auch die Zugangstechnologie gewechselt wird. Bei DSL, Kabel, Glasfaser und LTE/5G gelten jeweils andere Risiken.
Häufige Fragen zum Anbieterwechsel
Soll ich meinen alten Internetvertrag selbst kündigen?
Bei einem klassischen Anbieterwechsel ist es meist sicherer, den neuen Anbieter mit Kündigung, Wechsel und Rufnummernmitnahme zu beauftragen. So können sich die Anbieter zur Umschaltung abstimmen.
Wie früh sollte ich den Anbieterwechsel starten?
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Wechsel möglichst frühzeitig einzuleiten, am besten drei Monate vor Vertragsende. So bleibt Zeit für Verfügbarkeit, Portierung und technische Abstimmung.
Darf mein Anschluss beim Anbieterwechsel ausfallen?
Am Umschalttag darf es zu einer Unterbrechung kommen. Grundsätzlich soll die Leistung im Zuge eines Anbieterwechsels aber nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden.
Was passiert, wenn der neue Anschluss nicht rechtzeitig funktioniert?
Wenn der Wechsel rechtzeitig eingeleitet wurde, darf der bisherige Anbieter die Leistung nicht einfach einstellen. Bei ungewollter Unterbrechung von mehr als einem Tag sollten Sie sich schnell an den neuen Anbieter wenden und Weiterversorgung verlangen.
Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?
Nein. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Endnutzern keine Entgelte für eine Rufnummernmitnahme berechnet werden. Das gilt für Festnetz- und Mobilfunkrufnummern von Privat- und Geschäftskunden.
Gilt die Weiterversorgung auch beim Umzug?
Nicht automatisch. Die Regelungen zur Weiterversorgung beim Anbieterwechsel gelten nur, wenn sich der Ort des Anschlusses nicht ändert. Beim Umzug kann es zu längeren Unterbrechungen kommen.
Wer hilft bei Problemen beim Anbieterwechsel?
Zuerst sollte der Anbieter vollständig informiert werden. Wenn keine Lösung kommt, kann die Bundesnetzagentur über das Kontaktformular eingeschaltet werden; Geldansprüche müssen Verbraucher grundsätzlich selbst geltend machen.
So haben wir diesen Ratgeber erstellt
Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentralen zum Stand 10. August 2026. Wir haben Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme, Weiterversorgung, Ausfallentschädigung und Umzug bewusst getrennt, weil die Regeln und praktischen Risiken unterschiedlich sind.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Umzug – Kündigungsfrist, rechtzeitiger Wechsel, Rufnummernmitnahme, Weiterversorgung, Umzug, Ausfallentschädigung und Kontaktformular; abgerufen am 10.08.2026. Originalquelle öffnen
- Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Umzug – Unternehmenspflichten, Unterbrechung grundsätzlich nicht länger als ein Kalendertag und Beschwerdeverfahren; abgerufen am 10.08.2026. Originalquelle öffnen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Telefon und Internet – Anbieterwechsel, Weiterversorgung, Rufnummernmitnahme, Kontaktformular und praktische Hinweise; abgerufen am 10.08.2026. Originalquelle öffnen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Kündigung des Telefon- oder Internetanbieters – interaktive Briefvorlagen und Vorgehen, wenn der neue Anschluss nicht funktioniert; abgerufen am 10.08.2026. Originalquelle öffnen