- Die Rufnummernmitnahme wird grundsätzlich beim neuen Anbieter beauftragt. Dieser führt den Wechsel und stimmt sich mit dem bisherigen Anbieter ab.
- Für die Portierung dürfen Privat- und Geschäftskunden keine direkten Entgelte berechnet werden.
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und zu portierende Rufnummer müssen beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen.
- Eine Mobilfunknummer kann bereits vor dem Vertragsende portiert werden. Der alte Vertrag endet dadurch nicht und muss bis zum regulären Ende weiterbezahlt werden.
- Nach Vertragsende können Sie die Portierung gesetzlich noch bis zu einem Monat beantragen. Manche Anbieter räumen vertraglich eine längere Frist ein.
- Die technische Aktivierung muss am vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages erfolgen.
- Bei einer vom Anbieter verursachten Verzögerung kann ab dem Folgetag eine Entschädigung von 10 Euro je Verzögerungstag bestehen.
Die eigene Mobilfunknummer ist häufig mit Kontakten, Messenger-Konten, Banken, Kundenkonten und Zwei-Faktor-Anmeldungen verbunden. Ein Nummernwechsel verursacht deshalb mehr Aufwand als ein reiner Tarifwechsel.
Die Mobilfunk-Rufnummernmitnahme ist für Endkunden kostenfrei. Sie können die Nummer auch während eines laufenden Mobilfunkvertrags mitnehmen; der alte Vertrag bleibt davon unberührt. Nach Vertragsende muss die Mitnahme noch bis zu einem Monat beantragt werden können. Die technische Aktivierung soll am vereinbarten Tag und spätestens am folgenden Arbeitstag erfolgen.
Die Portierung ist grundsätzlich gut geregelt. In der Praxis scheitert sie jedoch oft an kleinen Abweichungen: Ein zweiter Vorname fehlt, die alte Adresse ist noch gespeichert, der Vertrag läuft auf eine andere Person oder der gewünschte Termin passt nicht zum Vertragsstatus.
Übernehmen Sie die Kundendaten nicht aus dem Gedächtnis. Vergleichen Sie den Portierungsauftrag direkt mit Rechnung, Kundenkonto oder Vertragsunterlagen des bisherigen Anbieters.
Zu welchem Zeitpunkt kann die Nummer mitgenommen werden?
Zum Vertragsende
Der neue Vertrag und die Rufnummer werden möglichst passend zum Ende des bisherigen Vertrags aktiviert.
Meist sinnvoll für: einen normalen Anbieterwechsel ohne doppelte Grundentgelte.
Vor Vertragsende
Bei Mobilfunk können Sie Ihre Rufnummer bereits während eines laufenden Vertrags zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Der bisherige Vertrag endet dadurch nicht: Er läuft bis zum vereinbarten Vertragsende weiter und erhält auf Verlangen eine neue Rufnummer.
Der gesetzliche Anspruch auf vorzeitige Mitnahme besteht unabhängig davon, wie Anbieter den technischen Prozess bezeichnen. In der Praxis verlangen viele Mobilfunkanbieter vor dem Portierungsauftrag eine Freigabe der Rufnummer, oft „Opt-In“ genannt. Prüfen Sie deshalb den Ablauf Ihres bisherigen Anbieters, bevor Sie den Auftrag beim neuen Anbieter absenden.
Meist sinnvoll für: sofortigen Tarifwechsel trotz noch laufendem Altvertrag.
Nach Vertragsende
Der gesetzliche Antrag ist noch bis zu einem Monat nach Vertragsende möglich. Vertraglich kann eine längere Frist gelten.
Wichtig: Nicht bis zum letzten Tag warten.
Von Prepaid zu Vertrag oder Prepaid
Auch Prepaid-Rufnummern können portiert werden. Restguthaben und Rufnummernmitnahme sind getrennte Vorgänge.
Wichtig: Guthabenauszahlung bei Bedarf gesondert beantragen.
Normaler Anbieterwechsel zum Vertragsende
Bei einem regulären Wechsel sollte der neue Anbieter die Kündigung des bisherigen Vertrags und die Rufnummernmitnahme koordinieren. Dadurch können Vertragsende, Aktivierung und Portierung aufeinander abgestimmt werden.
Wenn der neue Anbieter den Wechsel samt Kündigung übernehmen soll, kündigen Sie nicht zusätzlich unkoordiniert selbst. Unterschiedliche Kündigungen oder Termine können den Ablauf erschweren. Haben Sie bereits gekündigt, teilen Sie dies dem neuen Anbieter vollständig mit.
Vorzeitige Rufnummernmitnahme: Nummer weg, Vertrag bleibt
Mobilfunkkunden können ihre Rufnummer jederzeit zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Die Portierung beendet den bisherigen Vertrag jedoch nicht.
- Der Altvertrag läuft bis zum vereinbarten Vertragsende weiter.
- Die vereinbarten Entgelte bleiben grundsätzlich geschuldet.
- Der bisherige Anbieter muss auf Verlangen eine neue Mobilfunknummer für den weiterlaufenden Vertrag zuteilen.
- Der neue Vertrag nutzt anschließend die mitgenommene Rufnummer.
Eine vorzeitige Portierung kann daher zu zwei gleichzeitig laufenden Verträgen führen. Rechnen Sie vor der Entscheidung:
- Restlaufzeit des Altvertrags,
- monatliches Restentgelt,
- Kosten des neuen Vertrags,
- Nutzen des sofortigen Wechsels,
- mögliche Nutzung der neuen Ersatznummer im Altvertrag.
Eine vorzeitige Portierung ist vor allem sinnvoll, wenn der sofortige Tarif- oder Netzwechsel wichtiger ist als die entstehenden Doppelzahlungen. Sie ist kein Sonderkündigungsrecht.
Wie lange kann die Nummer nach Vertragsende portiert werden?
Nach § 59 TKG können Sie die Rufnummernmitnahme noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. In den Vertragsbedingungen kann eine längere Frist vorgesehen sein; die Bundesnetzagentur nennt als häufiges Beispiel 90 Tage.
Trotzdem sollte die Mitnahme vor dem Vertragsende oder unmittelbar danach beauftragt werden. Je länger Sie warten, desto größer ist das Risiko von:
- fehlenden Unterlagen,
- abgelaufenem Anbieterfenster,
- vorübergehender Erreichbarkeitslücke,
- Problemen mit wichtigen Konten und Diensten.
Welche Daten müssen übereinstimmen?
Die Bundesnetzagentur nennt insbesondere:
- Name,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- zu portierende Rufnummer.
| Abweichung | Warum sie problematisch ist | Lösung |
|---|---|---|
| Namensänderung nach Heirat | Altvertrag enthält noch den früheren Namen | Daten beim Altanbieter aktualisieren oder Portierung mit dort gespeicherten Daten beauftragen |
| alte Anschrift | Umzug wurde im Kundenkonto nicht übernommen | Rechnung und Kundenkonto des Altanbieters prüfen |
| zweiter Vorname fehlt | automatischer Datenabgleich erkennt eine Abweichung | Schreibweise exakt übernehmen |
| Vertrag läuft auf Eltern oder Partner | Antragsteller und bisheriger Vertragsinhaber sind nicht identisch | Inhaberwechsel oder anbieterspezifisches Verfahren vorab klären |
| Firmen- statt Privatkunde | Unternehmensname und Vertragsdaten unterscheiden sich | Geschäftskundendaten und Ansprechpartner korrekt angeben |
| Zahlendreher in der Rufnummer | falsche oder nicht zugeordnete Nummer wird angefragt | Rufnummer einschließlich Vorwahl kontrollieren |
Schritt für Schritt zur erfolgreichen Portierung
-
Vertragsstatus prüfen
Notieren Sie Vertragsende, Kündigungsstatus und frühestmöglichen Wechselzeitpunkt. Bestimmt, ob regulär oder vorzeitig portiert wird -
Vertragsinhaber und Kundendaten abgleichen
Nutzen Sie Rechnung, Kundenkonto oder Vertragsbestätigung des bisherigen Anbieters. Verhindert die häufigste Ablehnungsursache -
Neuen Tarif beim tatsächlichen Vertragspartner auswählen
Prüfen Sie nicht nur das verwendete Mobilfunknetz, sondern den konkreten Anbieter beziehungsweise die Marke, mit der der Vertrag geschlossen wird. Wichtig bei Marken im selben Netz oder Konzern -
Rufnummernmitnahme im Bestellprozess auswählen
Geben Sie an, ob die Nummer zum Vertragsende oder vorzeitig übernommen werden soll. Der Mitnahmezeitpunkt muss eindeutig sein -
Bestätigung des neuen Anbieters prüfen
Kontrollieren Sie Nummer, bisheriger Anbieter, Vertragsinhaber und gewünschten Termin. Fehler sofort korrigieren lassen -
Rückmeldung des Altanbieters beachten
Bei einer vorzeitigen Portierung kann eine Freigabe beziehungsweise Kennzeichnung im Kundenkonto erforderlich sein. Folgen Sie den konkreten Anweisungen. Anbieterverfahren unterscheiden sich -
SIM oder eSIM vorbereiten
Installieren beziehungsweise aktivieren Sie die neue Karte nach Anleitung, aber löschen Sie eine vorhandene eSIM nicht voreilig. Verhindert unnötige Erreichbarkeitsprobleme -
Am Portierungstag testen
Prüfen Sie eingehende und ausgehende Anrufe, SMS, mobile Daten und wichtige Anmeldedienste. Fehler sofort beim neuen Anbieter melden
Wer kündigt den alten Mobilfunkvertrag?
Bei einem normalen Anbieterwechsel zum Vertragsende sollte möglichst der neue Anbieter die Kündigung und Rufnummernmitnahme koordinieren. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den aufnehmenden Anbieter damit zu beauftragen.
Eine vorzeitige Portierung ist davon zu unterscheiden:
- Sie überträgt die Nummer,
- sie kündigt den alten Vertrag nicht,
- und sie verkürzt die Restlaufzeit nicht.
Prüfen Sie nach einer vorzeitigen Mitnahme deshalb separat, ob der Altvertrag bereits gekündigt ist und zu welchem Datum er endet.
Rufnummernmitnahme bei Prepaid
Auch eine Prepaid-Rufnummer kann in einen Laufzeit- oder anderen Prepaid-Vertrag übernommen werden. Prüfen Sie beim bisherigen Anbieter:
- auf welchen Namen und welches Geburtsdatum die Karte registriert ist,
- ob eine Portierungsfreigabe im Kundenkonto nötig ist,
- wie der Prepaid-Vertrag beendet oder mit neuer Nummer fortgeführt wird,
- wie verbleibendes Guthaben ausgezahlt wird.
Restguthaben verbleibt beim bisherigen Anbieter und muss gegebenenfalls gesondert ausgezahlt werden. Die Portierung selbst darf nicht kostenpflichtig sein.
Kann die Nummer innerhalb desselben Netzes mitgenommen werden?
Entscheidend ist nicht allein, ob beide Tarife das Telekom-, Vodafone- oder Telefónica-Netz verwenden. Maßgeblich ist, ob tatsächlich unterschiedliche Vertragspartner beziehungsweise Anbieter beteiligt sind und welche Wechselregeln gelten.
Bei Markenwechseln innerhalb eines Konzerns oder Anbieters kann es sich statt einer gesetzlichen Portierung um einen internen Tarif- oder Markenwechsel handeln. Manche Kombinationen werden unterstützt, andere nicht.
Prüfen Sie vor der Bestellung:
- vollständiger Name des bisherigen Vertragspartners,
- vollständiger Name des neuen Vertragspartners,
- ob der Bestellprozess die bisherige Marke ausdrücklich akzeptiert,
- ob ein interner Wechsel statt einer Portierung vorgesehen ist.
SIM-Karte und eSIM am Portierungstag
Der neue Anbieter teilt den Portierungstermin mit. Je nach Ablauf erhalten Sie vorher eine physische SIM oder ein eSIM-Profil.
Physische SIM
- neue SIM und PIN bereithalten,
- alte SIM bis zum Umschaltzeitpunkt nicht entsorgen,
- nach Ausfall der alten Karte neue SIM einsetzen,
- Gerät neu starten.
eSIM
- Installationscode sicher aufbewahren,
- WLAN für die Einrichtung bereithalten,
- bestehendes Profil erst löschen, wenn der Anbieter dies verlangt oder der Wechsel funktioniert,
- bei Dual-SIM die richtige Leitung für Anrufe, SMS und mobile Daten auswählen.
Die genaue Aktivierungsreihenfolge hängt vom Anbieter und Smartphone ab. Folgen Sie deshalb der individuellen Bestätigung.
Was passiert mit der vorläufigen Nummer?
Viele neue Verträge erhalten bis zur Portierung eine vorläufige Rufnummer. Am bestätigten Termin wird sie durch die mitgenommene Nummer ersetzt.
Nutzen Sie die vorläufige Nummer möglichst nicht dauerhaft für:
- Banking und Zwei-Faktor-Anmeldungen,
- Messenger-Neuregistrierungen,
- geschäftliche Kontaktdaten,
- Notfallkontakte,
- Kundenkonten mit SMS-Wiederherstellung.
So vermeiden Sie, dass Sie nach der Portierung erneut zahlreiche Konten ändern müssen.
Was passiert mit WhatsApp und anderen Messengern?
Wenn die bisherige Nummer erfolgreich portiert wird, bleibt sie grundsätzlich Ihre Mobilfunknummer. WhatsApp muss deshalb normalerweise nicht auf eine neue Nummer umgestellt werden.
Prüfen Sie nach der Portierung:
- können Sie SMS und Anrufe zur Verifizierung empfangen,
- ist die richtige SIM als Standardleitung ausgewählt,
- funktionieren Messenger und Sicherheitsabfragen,
- ist die alte vorläufige Nummer nirgends dauerhaft hinterlegt.
Klären Sie zuerst mit dem neuen Anbieter, ob die Portierung nur verschoben oder endgültig abgelehnt wurde. Eine unnötige Nummernänderung bei Messengern und Konten verursacht zusätzlichen Aufwand.
Häufige Gründe für eine abgelehnte Portierung
Kundendaten stimmen nicht
Abweichender Name, frühere Anschrift, fehlender zweiter Vorname oder falsches Geburtsdatum.
Falscher Altanbieter ausgewählt
Das verwendete Netz ist nicht zwingend der tatsächliche Vertragspartner.
Vertragsinhaber ist eine andere Person
Beispielsweise Elternteil, Partner, Arbeitgeber oder früherer Firmeninhaber.
Falscher Mitnahmezeitpunkt
Portierung zum Vertragsende beauftragt, obwohl der Vertrag bereits beendet ist – oder umgekehrt.
Freigabe für vorzeitige Portierung fehlt
Bei einer vorzeitigen Mitnahme kann der bisherige Anbieter für den technischen Ablauf eine vorherige Rufnummernfreigabe beziehungsweise ein sogenanntes Opt-In verlangen. Fehlt diese Freigabe, kann der Portierungsauftrag abgelehnt oder zurückgestellt werden.
Antragsfrist ist abgelaufen
Die gesetzliche Monatsfrist nach Vertragsende und eine mögliche längere Anbieterfrist wurden verpasst.
Was tun, wenn die Portierung abgelehnt wurde?
- Ablehnungsgrund beim neuen Anbieter schriftlich anfordern.
- Kundendaten beim bisherigen Anbieter prüfen.
- Vertragspartner und Vertragsinhaber abgleichen.
- falsche Daten korrigieren lassen.
- Portierungsauftrag erneut über den neuen Anbieter stellen.
- Fristen und bestätigten Termin dokumentieren.
Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme erfolgen unter Leitung des aufnehmenden Anbieters. Wenden Sie sich daher bei einer Ablehnung oder Verzögerung zunächst an den neuen Anbieter, auch wenn die Ursache möglicherweise beim bisherigen Anbieter liegt.
Wie lange darf die Umschaltung dauern?
Die technische Aktivierung der portierten Nummer muss am vereinbarten Tag erfolgen, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages.
Bei einem Anbieterwechsel darf der Telekommunikationsdienst nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. In der Praxis kann es am Portierungstag zu einer vorübergehenden Umschaltphase kommen.
Prüfen Sie bei Problemen:
- alte und neue SIM jeweils nach Neustart,
- Bestätigung des Portierungstermins,
- Netzregistrierung und Flugmodus,
- eingehende Anrufe aus mehreren Netzen,
- SMS und mobile Daten,
- Störungsticket beim neuen Anbieter.
Entschädigung bei verzögerter Rufnummernmitnahme
Erfolgen Rufnummernmitnahme und technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des Arbeitstages nach dem vereinbarten Termin, kann der Endnutzer vom verantwortlichen Anbieter eine Entschädigung von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen.
Zusätzlich kann bei einem Anbieterwechsel eine Entschädigung in Betracht kommen, wenn der Dienst länger als einen Arbeitstag unterbrochen wird oder ein vereinbarter Termin versäumt wurde.
Dokumentieren Sie:
- vereinbarten Portierungstag,
- Zeitpunkt des Ausfalls,
- betroffene Funktionen,
- Ticketnummern und Anbieterantworten,
- Zeitpunkt der erfolgreichen Aktivierung.
Die Bundesnetzagentur setzt Geldansprüche grundsätzlich nicht selbst durch. Fordern Sie eine Entschädigung zunächst beim Anbieter an. Bei ungelösten Streitigkeiten kommen Verbraucherberatung, rechtliche Beratung oder die Schlichtungsstelle Telekommunikation in Betracht.
Checkliste vor der Bestellung
- Vertragsende und Kündigungsstatus geprüft?
- reguläre oder vorzeitige Portierung gewählt?
- vollständiger Vertragspartner des Altanbieters bekannt?
- Name exakt wie im Altvertrag?
- Anschrift exakt wie gespeichert?
- Geburtsdatum kontrolliert?
- Vertragsinhaber identisch?
- Rufnummer korrekt eingegeben?
- Portierungsbestätigung gespeichert?
- neue SIM oder eSIM rechtzeitig vorhanden?
- vorläufige Nummer nicht unnötig bei wichtigen Konten hinterlegt?
- Restguthaben bei Prepaid separat berücksichtigt?
Fazit: Datenabgleich ist wichtiger als Tempo
Beauftragen Sie die Mitnahme beim neuen Anbieter und gleichen Sie alle Kundendaten mit dem bisherigen Vertrag ab. Wählen Sie bewusst zwischen Portierung zum Vertragsende und vorzeitiger Mitnahme.
Bei einer vorzeitigen Portierung läuft der Altvertrag weiter. Nach Vertragsende bleibt gesetzlich ein Monat für den Antrag, dennoch sollte die Portierung möglichst früh organisiert werden. Speichern Sie Bestätigungen und melden Sie Verzögerungen sofort beim neuen Anbieter.
Häufige Fragen zur Mobilfunk-Rufnummernmitnahme
Kostet die Rufnummernmitnahme Geld?
Nein. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.
Kann ich meine Handynummer vor Vertragsende mitnehmen?
Ja. Mobilfunknummern können jederzeit portiert werden. Der bisherige Vertrag läuft jedoch weiter und muss bis zu seinem Ende bezahlt werden.
Bekomme ich nach einer vorzeitigen Portierung eine neue Nummer beim alten Anbieter?
Auf Verlangen muss der bisherige Mobilfunkanbieter dem weiterlaufenden Vertrag eine neue Rufnummer zuteilen.
Wie lange kann ich die Nummer nach Vertragsende mitnehmen?
Der gesetzliche Anspruch besteht noch bis zu einem Monat nach Vertragsende. In den Vertragsbedingungen kann eine längere Frist vereinbart sein.
Warum wurde meine Portierung abgelehnt?
Häufig stimmen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Vertragsinhaber oder ausgewählter Altanbieter nicht mit den gespeicherten Daten überein.
Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?
Bei einem normalen Anbieterwechsel sollte möglichst der neue Anbieter Kündigung und Portierung koordinieren. Eine vorzeitige Portierung kündigt den Altvertrag dagegen nicht.
Kann ich eine Prepaid-Nummer mitnehmen?
Ja. Die Rufnummernmitnahme ist auch bei Prepaid möglich. Restguthaben wird nicht mit übertragen und muss bei Bedarf separat ausgezahlt werden.
Wie lange darf die Portierung verspätet sein?
Die technische Aktivierung muss am vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages erfolgen. Bei einer zu vertretenden Verzögerung kann eine Entschädigung von 10 Euro je Tag bestehen.
Muss ich WhatsApp nach der Portierung ändern?
Bei einer erfolgreichen Mitnahme bleibt Ihre Rufnummer gleich. Eine Änderung der WhatsApp-Nummer ist daher normalerweise nicht erforderlich.
- Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
- Telekommunikationsgesetz § 59: Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
- Verbraucherzentrale: Kundenrechte beim Anbieterwechsel und bei der Rufnummernmitnahme
- Verbraucherzentrale: Rufnummernmitnahme bei Prepaid-Verträgen
- Verbraucherzentrale: Auszahlung von Prepaid-Restguthaben
- Telekom: Praxisablauf bei vorzeitiger Mobilfunk-Portierung und Opt-In
Die Prüfschritte, Szenarien und Sicherheitshinweise sind redaktionelle Einordnungen von VergleichDeinTarif. Konkrete Freigabe-, SIM- und eSIM-Abläufe unterscheiden sich je nach Anbieter. Informations- und Rechtsstand: 6. August 2026.
Norman Henkler ist Gründer und Redakteur von VergleichDeinTarif. Als ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration beschäftigt er sich mit Mobilfunktarifen, Anbieterwechseln, eSIM und verständlicher technischer Verbraucherberatung.