- In den 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen gilt grundsätzlich Roam like at home: Telefonie, SMS und mobile Daten werden wie zuhause abgerechnet.
- Seit 1. Januar 2026 sind auch Ukraine und Moldau vollständig in den Roam-like-at-home-Bereich einbezogen.
- Die Schweiz gehört nicht zum EU-/EWR-Roaming. Einige Anbieter schließen sie freiwillig ein, andere verlangen separate Preise oder Optionen.
- Auch Großbritannien ist seit dem Brexit rechtlich nicht mehr durch die EU-Roaming-Verordnung abgedeckt. Viele deutsche Anbieter behandeln UK derzeit freiwillig weiter wie EU-Roaming – das ist aber eine Tarifleistung, kein dauerhaft garantierter EU-Anspruch.
- Bei Unlimited- oder sehr günstigen Datentarifen dürfen Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen eine Fair-Use-Datengrenze im Roaming festlegen.
- 2026 beträgt der regulierte maximale Daten-Aufschlag nach Überschreiten einer zulässigen Fair-Use-Grenze 1,10 € pro GB zzgl. MwSt.
- Auf Kreuzfahrtschiffen und in Flugzeugen können nicht-terrestrische Mobilfunknetze genutzt werden. Dort gilt EU-Roaming nicht – trotz Aufenthalt in oder über Europa.
- Telefonieren aus Deutschland in ein EU-Land ist kein Roaming. Dafür gelten andere Preisregeln als bei einem Anruf aus dem EU-Ausland.
„EU-Roaming ist kostenlos“ ist als Merksatz nützlich, aber zu grob. Wer sich nur innerhalb der EU bewegt, mit einem normalen deutschen Tarif reist und sein Smartphone gelegentlich im Ausland nutzt, erlebt meistens tatsächlich keine zusätzlichen Roamingkosten. Die Probleme beginnen dort, wo geografische Grenzen, Tarifzonen und technische Netze nicht dasselbe sind.
Ein Urlaub in Italien ist etwas anderes als ein Wochenende in der Schweiz. Ein Anruf aus Spanien nach Deutschland ist etwas anderes als ein Anruf von Deutschland nach Spanien. Und ein Smartphone auf einer Fähre kann sich plötzlich in ein Satellitennetz einbuchen, obwohl die Reise zwischen zwei EU-Ländern stattfindet.
Prüfen Sie nicht nur das Reiseziel, sondern die konkrete Roamingzone Ihres Tarifs. Maßgeblich ist, in welches Netz sich Ihr Smartphone tatsächlich einbucht und welche Länder beziehungsweise Netze Ihr Anbieter in der jeweiligen Tarifzone führt.
Was bedeutet Roaming überhaupt?
Roaming bedeutet, dass Ihr Smartphone, Tablet oder eine andere SIM-/eSIM-fähige Hardware im Ausland ein fremdes Mobilfunknetz nutzt, weil das Heimatnetz Ihres deutschen Anbieters dort nicht verfügbar ist.
Der ausländische Netzbetreiber stellt die Funkverbindung bereit. Die Nutzung wird anschließend zwischen den beteiligten Mobilfunkunternehmen abgerechnet. Für Endkunden hat die EU diese Abrechnung innerhalb des regulierten Roamingraums stark vereinheitlicht.
Wo gilt Roam like at home im Jahr 2026?
Der regulierte Bereich ist 2026 größer als noch vor wenigen Jahren. Neben allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten die Regeln über den Europäischen Wirtschaftsraum auch in Island, Liechtenstein und Norwegen. Seit dem 1. Januar 2026 sind zudem Ukraine und Moldau vollständig in den geografischen Anwendungsbereich der EU-Roamingregeln aufgenommen.
| Land / Gebiet | EU-Roaming gesetzlich? | Was bedeutet das praktisch? |
|---|---|---|
| 27 EU-Staaten | Ja | Roam like at home grundsätzlich verpflichtend |
| Island | Ja | über den EWR einbezogen |
| Liechtenstein | Ja | über den EWR einbezogen |
| Norwegen | Ja | über den EWR einbezogen |
| Ukraine | Ja, seit 1. Januar 2026 | Roam like at home gilt nun vollständig |
| Moldau | Ja, seit 1. Januar 2026 | Roam like at home gilt nun vollständig |
| Großbritannien | Nein | häufig freiwillig wie EU behandelt; Tarif prüfen |
| Schweiz | Nein | Anbieter- und Tarifregel entscheidet |
| Türkei | Nein | separate Auslands-/Roamingpreise möglich |
| Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt | Nicht automatisch | konkrete Netze und Tarifzonen prüfen |
| Schiffs-/Flugzeugnetz | Nein | nicht-terrestrisches Roaming; hohe Zusatzkosten möglich |
Was bedeutet „wie zuhause“ genau?
Wenn Sie beispielsweise mit einem deutschen Mobilfunktarif in Frankreich sind, werden Anrufe, SMS und mobile Daten grundsätzlich so behandelt, als würden Sie Ihren Tarif in Deutschland nutzen. Inklusivminuten, SMS und Datenvolumen werden entsprechend aus Ihrem normalen Tarif abgezogen.
Das gilt beispielsweise für:
- einen Anruf aus Frankreich nach Deutschland,
- einen Anruf aus Frankreich nach Spanien,
- eine SMS innerhalb des EU-/Roamingraums,
- mobile Daten in einem ausländischen Partnernetz.
Auch eingehende Anrufe verursachen innerhalb des regulierten EU-Roamings grundsätzlich keine zusätzlichen Roamingentgelte.
5G im Ausland: Gleiche Bedingungen, wenn die Technik verfügbar ist
Die seit 2022 geltende Roaming-Verordnung schützt nicht nur den Preis, sondern grundsätzlich auch die Qualität der Dienste. Wenn Ihr Tarif zuhause 5G ermöglicht, soll Ihnen im besuchten Netz ebenfalls 5G zur Verfügung stehen, sofern diese Technik dort verfügbar ist und technisch bereitgestellt werden kann.
Das bedeutet trotzdem nicht, dass die Geschwindigkeit identisch sein muss. Netzabdeckung, Frequenzen, Zellenauslastung, Roamingvereinbarungen und die lokale Infrastruktur können zu anderen Ergebnissen führen als zuhause.
Mehr zur technischen Einordnung finden Sie im Ratgeber 5G oder LTE: Wann bringt 5G wirklich einen Vorteil?.
EU-Roaming ist nicht dasselbe wie ein Anruf von Deutschland ins Ausland
Das ist eine der häufigsten Verwechslungen.
| Situation | Was ist es? | Welche Regel gilt? |
|---|---|---|
| Sie sind in Spanien und rufen Deutschland an. | Roaming | Roam like at home |
| Sie sind in Spanien und rufen Frankreich an. | Roaming | Roam like at home |
| Sie sind in Deutschland und rufen Spanien an. | Auslandsverbindung | kein Roaming; eigene EU-Preisobergrenzen |
| Sie sind in Deutschland und rufen die Schweiz an. | Auslandsverbindung | anbieter-/tarifabhängig |
Für regulierte Privatkunden-Auslandsverbindungen von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat gelten grundsätzlich Preisobergrenzen von 19 Cent pro Minute und 6 Cent pro SMS jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine deutsche Allnet-Flat muss also nicht automatisch ein Gespräch aus Deutschland nach Frankreich einschließen.
Schweiz: Die größte europäische Roamingfalle für deutsche Reisende
Die Schweiz liegt mitten in Europa, gehört aber weder zur EU noch zum EWR. Deshalb gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Roam like at home.
Einige deutsche Anbieter beziehen die Schweiz freiwillig in bestimmte Tarifgruppen ein. Andere führen sie in einer eigenen Länderzone oder verlangen Tages-, Wochen- oder Datenpässe. Selbst innerhalb eines Konzerns können ältere Tarife, Discountmarken oder Sonderangebote anders behandelt werden.
Auch wenn Sie sich physisch noch in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich befinden, kann sich Ihr Smartphone in ein Schweizer Netz einbuchen. Dann entscheidet das tatsächlich genutzte Netz über die Abrechnung. In grenznahen Gebieten kann eine manuelle Netzwahl deshalb sinnvoll sein.
Typische Risikogebiete sind beispielsweise der Bodensee, Basel, der Hochrhein sowie Regionen nahe der schweizerisch-französischen und schweizerisch-italienischen Grenze.
Großbritannien: Oft weiterhin wie EU – aber freiwillig
Seit dem Brexit gehört Großbritannien nicht mehr zum gesetzlichen EU-Roamingbereich. Deutsche Mobilfunkanbieter können UK jedoch freiwillig weiterhin wie ein EU-Land behandeln.
Nach aktuellem Stand 2026 berichtet die Verbraucherzentrale, dass die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber Großbritannien abrechnungstechnisch weiterhin zur EU-Zone zählen. Für einzelne Discountmarken, Reseller, Alt- und Spezialtarife sollte dies trotzdem vor Reisebeginn geprüft werden.
Der entscheidende Unterschied zur EU ist rechtlich: Diese Einbeziehung ist eine Tarifleistung des Anbieters und keine dauerhaft durch die EU-Roaming-Verordnung garantierte Leistung.
Neu 2026: Ukraine und Moldau gehören zu Roam like at home
Seit dem 1. Januar 2026 sind Ukraine und Moldau vollständig in den EU-Roamingraum einbezogen. Für deutsche Mobilfunkkunden gelten dort damit grundsätzlich dieselben Roam-like-at-home-Regeln wie in den EU- und EWR-Staaten.
Das betrifft Telefonie, SMS und mobile Daten. Wie bei anderen Roamingländern bleiben die konkrete Netzverfügbarkeit, Technik und Fair-Use-Regeln relevant.
Fair Use: Grenzen von EU-Roaming
Roam like at home wurde für gelegentliche Reisen geschaffen – nicht dafür, dauerhaft einen besonders günstigen deutschen Tarif in einem anderen Land zu verwenden.
Anbieter dürfen die Nutzung deshalb über einen Zeitraum von vier Monaten beobachten. Wenn Sie in diesem Zeitraum sowohl überwiegend im Ausland eingebucht sind als auch mehr Roamingdienste im Ausland als im Heimatnetz nutzen, darf der Anbieter Sie kontaktieren.
Sie erhalten anschließend grundsätzlich 14 Tage, um Ihr Nutzungsverhalten zu erklären oder zu ändern. Bleibt die überwiegende Auslandsnutzung bestehen, darf der Anbieter begrenzte Roamingaufschläge verlangen.
Wenn sich Ihr Smartphone an einem Tag mindestens einmal in das deutsche Heimatnetz einbucht, zählt dieser Tag für die Fair-Use-Prüfung grundsätzlich als Tag der inländischen Nutzung. Das ist vor allem für Menschen relevant, die regelmäßig zwischen zwei EU-/EWR-Staaten pendeln.
Fair Use bei Unlimited-Tarifen: Im Ausland kann eine Datengrenze gelten
Ein Unlimited-Tarif muss im EU-Roaming nicht zwangsläufig unbegrenzt viele Gigabyte zum Inlandspreis bereitstellen. Anbieter dürfen bei offenen beziehungsweise unbegrenzten Datenpaketen eine regulierte Fair-Use-Datengrenze festlegen.
Für 2026 basiert die Mindestmenge auf dem regulierten Daten-Vorleistungsentgelt von 1,10 € pro GB. Vereinfacht gilt für einen Unlimited-Bundle-Tarif:
Beispiel: Kostet ein Unlimited-Tarif 19,99 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer, entspricht das rund 16,80 € netto. Daraus ergibt sich für 2026 ein Mindest-Fair-Use-Volumen von ungefähr 30,5 GB.
Der Anbieter darf natürlich mehr Roamingdaten freigeben oder auf eine solche Grenze verzichten. Die konkrete Fair-Use-Menge muss transparent mitgeteilt werden.
Was passiert nach Erreichen der Fair-Use-Grenze?
Nach einer zulässigen Fair-Use-Grenze darf die mobile Datennutzung weiter möglich sein, allerdings mit einem begrenzten Aufschlag.
2026 darf der zusätzliche Datenaufschlag höchstens 1,10 € pro GB zzgl. Mehrwertsteuer betragen. Ab 2027 sinkt diese Obergrenze nach der aktuellen Regulierung auf 1,00 € pro GB zzgl. Mehrwertsteuer.
Bei dauerhaft missbräuchlicher Roamingnutzung gelten zusätzlich begrenzte Aufschläge für Telefonie und SMS.
Fair Use bei normalen Datenpaketen
Bei einem klassischen Tarif mit beispielsweise 20 oder 50 GB können Sie das inländische Datenvolumen grundsätzlich auch im regulierten Roamingraum nutzen. Bei besonders günstigen Datenpaketen kann der Anbieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls eine Fair-Use-Grenze vorsehen.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Werbeaussage „EU-Roaming inklusive“, sondern die konkrete Angabe zum EU-Datenvolumen in Vertragszusammenfassung, Preisliste oder Roaminginformation.
Prepaid und EU-Roaming
Auch Prepaid-Karten profitieren grundsätzlich von Roam like at home. Bei besonders günstigen Einheitspreisen kann der Anbieter für Daten jedoch eine Fair-Use-Grenze berechnen.
Bei Prepaid orientiert sich das Mindest-Roamingvolumen an dem verfügbaren Guthaben und dem regulierten Vorleistungsentgelt. Vor der Reise lohnt sich deshalb ein Blick auf das tatsächlich verfügbare EU-Datenvolumen.
Mehr zu den grundsätzlichen Unterschieden erklärt unser Ratgeber zu Prepaid und Laufzeitvertrag.
Die Willkommens-SMS ist mehr als Werbung
Beim Einbuchen in ein ausländisches Netz erhalten Sie normalerweise eine SMS Ihres Anbieters. Diese Nachricht sollten Sie nicht sofort wegwischen.
Sie enthält typischerweise:
- die geltende Roamingzone,
- Hinweise zu Preisen beziehungsweise Fair Use,
- mögliche Zusatzkosten für besondere Dienste,
- Informationen zu Notrufen,
- gegebenenfalls Hinweise zur Dienstqualität.
Wenn Sie unerwartet eine SMS mit einer anderen Länder- oder Tarifzone erhalten, ist das ein Warnsignal dafür, dass sich das Smartphone in ein anderes Netz eingebucht hat als gedacht.
Kreuzfahrtschiff und Fähre: EU-Reise bedeutet nicht EU-Roaming
Auf hoher See reichen terrestrische Mobilfunknetze häufig nicht aus. Viele Fähren und Kreuzfahrtschiffe stellen deshalb ein eigenes Mobilfunknetz bereit, das per Satellit angebunden ist.
Diese nicht-terrestrischen Netze fallen nicht unter Roam like at home. Das gilt auch dann, wenn das Schiff zwischen zwei EU-Häfen fährt.
Wenn Sie das Schiffsnetz nicht bewusst nutzen möchten, schalten Sie den Flugmodus ein und aktivieren anschließend nur WLAN. Alternativ können Sie Datenroaming deaktivieren und – sofern Ihr Anbieter dies ermöglicht – nicht-terrestrische Netze sperren lassen.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei Schiffsnetzen je nach Anbieter sehr hohe Minuten- und Datenpreise möglich sind. Gerade Hintergrunddienste wie Fotobackup, App-Updates oder Cloud-Synchronisation können dann teuer werden.
Flugzeuge: Mobilfunk an Bord ist ebenfalls ein Sonderfall
Auch in Flugzeugen können nicht-terrestrische Bordnetze angeboten werden. Sie gehören ebenfalls nicht automatisch zum EU-Roaming. Nutzen Sie während des Flugs deshalb den vorgeschriebenen Flugmodus und aktivieren Sie WLAN nur, wenn Sie das Bord-WLAN bewusst verwenden möchten.
Kostenairbag: Schutz vor extrem hohen Datenroaming-Rechnungen
Für Datenroaming existiert ein regulierter Kostenairbag. Die Standardobergrenze beträgt maximal 50 € netto, also in Deutschland bei 19 % Mehrwertsteuer 59,50 € brutto, sofern keine andere Grenze gewählt wurde.
Bei Erreichen der Grenze wird die Datenverbindung grundsätzlich unterbrochen, bis Sie der kostenpflichtigen Weiternutzung aktiv zustimmen. Zusätzlich existiert eine weitere Schutzschwelle bei 100 € netto.
Dieser Mechanismus erstreckt sich nach den aktuellen Regeln grundsätzlich auch auf Roaming außerhalb der EU und nicht-terrestrische Netze, soweit die erforderliche Echtzeitüberwachung technisch möglich ist. Ist sie nicht möglich, muss der Anbieter darüber informieren.
WLAN-Call im Ausland: Kann teurer sein als normales EU-Roaming
WLAN-Call, WiFi Calling oder VoWiFi nutzt die normale Telefonfunktion Ihres Smartphones über ein WLAN. Das ist technisch etwas anderes als ein WhatsApp-, Signal- oder FaceTime-Anruf.
Viele Anbieter behandeln einen WLAN-Call im Ausland abrechnungstechnisch so, als würde der Anruf aus Deutschland geführt. Das kann innerhalb der EU überraschend ungünstig sein.
Beispiel:
- Sie sind in Spanien und telefonieren über das spanische Mobilfunknetz nach Spanien: Roam like at home.
- Sie sind in Spanien und führen denselben Anruf per WLAN-Call: Je nach Anbieter kann dies wie ein Anruf von Deutschland nach Spanien behandelt werden.
Prüfen Sie deshalb die WLAN-Call-Regeln Ihres Anbieters. Das Thema erklären wir später ausführlicher im geplanten Ratgeber zu VoLTE und WLAN Call.
Mailbox im Ausland: EU und Drittland unterscheiden
Innerhalb des regulierten EU-Roamingraums darf der Empfang und das Abhören von Mailbox-Nachrichten nicht mit zusätzlichen Roamingentgelten belastet werden, die zuhause nicht anfallen würden.
Außerhalb des regulierten Roamingraums können Weiterleitungen zur Mailbox und das Abhören je nach Anbieter anders berechnet werden. Wer in ein Drittland reist, sollte deshalb zusätzlich die Mailbox-Regeln seines Tarifs prüfen.
Grenzregionen: Das Smartphone kennt keine Landeslinie auf der Karte
Mobilfunkzellen enden nicht exakt an politischen Grenzen. Ein Schweizer Sender kann beispielsweise in Deutschland empfangbar sein und umgekehrt.
Besonders vorsichtig sollten Sie sein:
- an der Grenze zur Schweiz,
- nahe Andorra, Monaco, San Marino oder Vatikanstadt,
- an Küsten mit erreichbaren Netzen aus Drittstaaten,
- auf Fähren, sobald das terrestrische Netz schwächer wird.
Bei Reisen in solche Gebiete kann eine manuelle Netzwahl sinnvoll sein. Achten Sie außerdem auf die Betreiberkennung und die Willkommens-SMS.
Dual-SIM und eSIM: Roaming bewusst steuern
Mit Dual-SIM oder eSIM können Sie Ihren deutschen Vertrag für Telefonie behalten und für Daten eine zweite lokale oder internationale SIM verwenden.
Das ist vor allem außerhalb des EU-Roamingraums interessant. Wichtig ist jedoch, welche SIM als Datenleitung festgelegt ist und ob ein automatischer Datenwechsel zwischen den SIMs aktiviert wurde.
Wer unbeabsichtigtes Roaming vermeiden möchte, sollte:
- die gewünschte Daten-SIM fest auswählen,
- Datenroaming für die teure SIM deaktivieren,
- automatischen mobilen Datenwechsel prüfen,
- vor der Reise kontrollieren, welche Nummer für Telefonie und SMS verwendet wird.
Die technischen Unterschiede erklärt unser eSIM-Ratgeber.
Roaming und Datenverbrauch: Ein Gigabyte bleibt ein Gigabyte
Roaming verändert nicht automatisch den Datenverbrauch einer Datei oder eines Videos. Ein 1-GB-Download bleibt 1 GB. Im Urlaub kann der Verbrauch trotzdem steigen, weil Navigation, Foto-Uploads, Übersetzungsapps, Videostreaming und Hotspot häufiger genutzt werden.
Wenn Ihr EU-Datenvolumen begrenzt ist, hilft unser Ratgeber zum passenden Datenvolumen bei der Einordnung.
Typische Reisesituationen richtig einordnen
| Situation | Risiko | Empfehlung |
|---|---|---|
| Urlaub in Spanien | gering | Roam like at home; Fair Use im Blick behalten |
| Roadtrip Norwegen | gering | EWR-Roaming gilt |
| Reise Ukraine/Moldau | seit 2026 reguliertes RLAH | Tarifinfo trotzdem prüfen |
| Urlaub Schweiz | hoch, wenn Tarif Schweiz nicht einschließt | Roamingzone vorab prüfen |
| London | anbieterabhängig | UK aktuell oft inklusive, aber freiwillige Tarifleistung |
| Bodensee / Schweizer Grenze | ungewolltes Drittland-Roaming | manuelle Netzwahl erwägen |
| Kreuzfahrt Mittelmeer | sehr hoch | Flugmodus + WLAN; Schiffsnetz vermeiden |
| Fähre zwischen EU-Ländern | hoch auf See | terrestrisches und Bordnetz unterscheiden |
| Mehrere Monate im EU-Ausland | Fair-Use-Prüfung | 4-Monats-Regel beachten |
Checkliste vor der Reise
- Roamingzone prüfen.
Nicht nur „Europa“ lesen, sondern das konkrete Land in der Preisliste suchen. - EU-Datenvolumen prüfen.
Unlimited zuhause kann im EU-Ausland eine Fair-Use-Grenze haben. - Schweiz und UK separat kontrollieren.
Beide Länder sind nicht gesetzlich Teil des EU-Roamings. - Datenroaming-Einstellungen kontrollieren.
Bei Dual-SIM die richtige Datenleitung festlegen. - Mailbox und WLAN-Call prüfen.
Außerhalb der EU können abweichende Kosten entstehen. - Auf Schiffen Flugmodus einplanen.
Nicht-terrestrische Mobilfunknetze vermeiden, wenn sie nicht bewusst genutzt werden. - Willkommens-SMS lesen.
Sie zeigt, welche Zone und welche Regeln tatsächlich greifen. - Kostenlimit kennen.
Der Datenroaming-Airbag schützt, ersetzt aber nicht die eigene Tarifprüfung.
Was tun bei einer unerwarteten Roamingrechnung?
Prüfen Sie zuerst:
- welches Land beziehungsweise Netz abgerechnet wurde,
- ob es ein terrestrisches oder nicht-terrestrisches Netz war,
- welche Roamingzone laut Vertrag galt,
- ob Sie eine Willkommens-SMS erhalten haben,
- ob eine Fair-Use-Grenze überschritten wurde,
- ob der Kostenairbag oder eine Warnung ausgelöst wurde.
Beanstanden Sie unklare oder möglicherweise falsche Kosten zunächst schriftlich beim Anbieter und sichern Sie Einzelverbindungsnachweis, SMS, Screenshots und Tarifunterlagen. Bei Streit über EU-Roaming kann die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde eine wichtige Anlaufstelle sein.
Fazit: EU-Roaming ist einfach – solange Sie wissen, wo die EU-Regeln enden
Die wichtigsten Kostenfallen liegen heute an den Rändern des Systems: Schweiz, nicht garantierte UK-Einbeziehung, Fair-Use-Grenzen, dauerhafte Auslandsnutzung, WLAN-Calls und nicht-terrestrische Netze auf Schiffen und in Flugzeugen.
Besonders erfreulich ist die Erweiterung 2026: Ukraine und Moldau gehören seit dem 1. Januar zum Roam-like-at-home-Bereich. Gleichzeitig bleibt der beste Schutz vor unerwarteten Kosten simpel: Tarifzone vor der Reise prüfen, Willkommens-SMS lesen und auf Schiffen beziehungsweise an Drittlandgrenzen bewusst kontrollieren, in welches Netz sich das Smartphone einbucht.
Häufige Fragen zu EU-Roaming
Welche Länder gehören 2026 zum EU-Roaming?
Roam like at home gilt in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Seit dem 1. Januar 2026 sind auch Ukraine und Moldau vollständig in den regulierten Roamingbereich einbezogen.
Gehört die Schweiz zum EU-Roaming?
Nein. Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied. Einige Anbieter schließen sie freiwillig in bestimmte Tarife ein; bei anderen können deutliche Zusatzkosten entstehen.
Gilt EU-Roaming in Großbritannien?
Nicht aufgrund der EU-Verordnung. Viele deutsche Anbieter behandeln Großbritannien derzeit freiwillig weiterhin wie die EU-Zone. Prüfen Sie vor der Reise Ihren konkreten Tarif, weil diese Einbeziehung eine Anbieterleistung ist.
Ist die Ukraine seit 2026 im EU-Roaming?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Ukraine vollständig in den geografischen Anwendungsbereich der EU-Roamingregeln einbezogen. Das gilt ebenfalls für Moldau.
Kann ich meinen Unlimited-Tarif im EU-Ausland unbegrenzt nutzen?
Nicht zwingend. Bei Unlimited- und bestimmten sehr günstigen Datentarifen darf der Anbieter eine regulierte Fair-Use-Datengrenze festlegen. Diese muss transparent mitgeteilt und nach der gesetzlichen Formel ausreichend hoch sein.
Wie hoch ist die Fair-Use-Datengrenze 2026?
Sie hängt vom Tarifpreis ab. Bei einem Unlimited-Bundle muss das Roamingvolumen mindestens dem Doppelten aus Nettotarifpreis geteilt durch 1,10 Euro pro GB entsprechen. Ein Tarif für 19,99 Euro brutto ergibt damit 2026 ungefähr 30,5 GB Mindest-Roamingvolumen.
Was kostet Datenroaming nach der Fair-Use-Grenze?
2026 darf der regulierte zusätzliche Datenaufschlag höchstens 1,10 Euro pro GB zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Der Anbieter muss über die Grenze und zusätzliche Kosten informieren.
Warum kann Roaming an der Schweizer Grenze teuer werden?
Ihr Smartphone kann sich automatisch in ein Schweizer Netz einbuchen, obwohl Sie sich noch in einem EU-Land befinden. Dann greift die Tarifzone des tatsächlich genutzten Schweizer Netzes. Manuelle Netzwahl kann dieses Risiko reduzieren.
Gilt EU-Roaming auf einem Kreuzfahrtschiff?
Nein, wenn das Smartphone ein nicht-terrestrisches Bordnetz über Satellit nutzt. Diese Netze fallen nicht unter Roam like at home und können sehr teuer sein. Flugmodus plus bewusst genutztes Bord-WLAN ist oft die sicherste Lösung.
Ist ein WLAN-Call im EU-Ausland kostenlos?
Nicht automatisch. Viele Anbieter behandeln WLAN-Calls so, als würden sie aus Deutschland geführt. Dadurch kann ein Gespräch in das Aufenthaltsland teurer sein als derselbe Anruf über das normale EU-Roaming.
Was ist der Unterschied zwischen Roaming und einem Auslandsgespräch?
Roaming liegt vor, wenn Sie Ihr deutsches Mobiltelefon in einem ausländischen Netz nutzen. Rufen Sie dagegen von Deutschland aus eine ausländische Nummer an, handelt es sich um eine Auslandsverbindung und nicht um Roaming.
Kann mein Anbieter Roamingaufschläge verlangen, wenn ich dauerhaft im Ausland bin?
Ja, unter den Fair-Use-Regeln kann der Anbieter die Nutzung über vier Monate beobachten. Wenn Sie überwiegend im Ausland sind und dort zugleich mehr Roamingdienste nutzen als zuhause, kann er Sie warnen und nach einer 14-tägigen Reaktionsfrist begrenzte Aufschläge erheben.
- Bundesnetzagentur: Telefonieren und Surfen im Ausland
- Bundesnetzagentur: Fragen und Antworten zum EU-Roaming
- Bundesnetzagentur: EU-Roaming, Fair Use und Kostenairbag
- Europäische Union: Mobiltelefonkosten und Fair Use beim Roaming
- Europäische Kommission: Roaming – Questions & Answers
- Europäische Kommission: Roam like at home und Erweiterung 2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2022/612 über Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen
- Verbraucherzentrale: Internationales Roaming und Kostenfallen
- Verbraucherzentrale: Telefonieren und Surfen auf Schiffen
- Verbraucherzentrale: Mobilfunknetze, Grenzregionen und aktueller UK-/Schweiz-Hinweis
Roamingzonen einzelner Anbieter können über den gesetzlichen EU-/EWR-Bereich hinausgehen und sich ändern. Maßgeblich sind deshalb die aktuelle Preisliste, Vertragszusammenfassung und Roaminginformation Ihres konkreten Tarifs. Informationsstand: 8. August 2026.
Norman Henkler ist Gründer und Redakteur von VergleichDeinTarif. Als ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration beschäftigt er sich mit Mobilfunktarifen, Netzen, Endgeräten und verständlicher technischer Verbraucherberatung.