Internet zuhause

Internet beim Umzug: Vertrag, Anschluss und Termin richtig planen

Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse bereitstellen kann. Davon hängt ab, ob der Vertrag weiterläuft oder ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Router und Umzugskartons als Symbol für einen geplanten Internetumzug
Ein Internetumzug sollte mehrere Wochen vor dem Einzug geklärt werden, damit Anschluss, Termin und mögliche Übergangslösung feststehen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Informieren Sie Ihren Anbieter möglichst früh über den Umzug und lassen Sie die neue Adresse prüfen.
  • Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung dort erbringen, muss er den Vertrag grundsätzlich ohne neue Laufzeit und ohne sonstige Vertragsänderungen fortführen.
  • Für den Umzug darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Es darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses.
  • Kann die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse nicht angeboten werden, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Die Kündigung kann bei rechtzeitiger Erklärung zum Auszugstermin oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden.
  • Vereinbaren Sie den Schalttermin schriftlich und planen Sie für Homeoffice oder wichtige Termine eine Übergangslösung ein.

Beim Umzug reicht es nicht, den Router in der neuen Wohnung wieder einzustecken. Zuerst muss geklärt werden, welcher Anschluss an der neuen Adresse vorhanden ist, ob Ihr bisheriger Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung dort liefern kann und wann die technische Umschaltung erfolgt.

Die wichtigste Entscheidung lautet:

Das Wichtigste in Kürze

Vertrag mitnehmen

Das ist der gesetzliche Regelfall, wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse anbietet.

Sonderkündigung prüfen

Sie kommt in Betracht, wenn die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird.

Rechtsgrundlage

§ 60 Telekommunikationsgesetz verpflichtet den Anbieter, den bestehenden Vertrag am neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte fortzuführen, soweit er die vertraglich geschuldete Leistung dort anbietet.

Wann sollten Sie den Internetumzug melden?

Es gibt keine einheitliche praktische Bearbeitungszeit für alle Anschlüsse. Ein vorhandener Kabelanschluss kann anders vorbereitet werden als DSL mit Technikertermin oder ein noch nicht fertiggestellter Glasfaseranschluss.

Unsere Empfehlung:

  • acht bis zwölf Wochen vor dem Umzug: Verfügbarkeit und Vertragslage prüfen,
  • sechs bis acht Wochen vorher: Umzugsauftrag oder Anbieterwechsel verbindlich beauftragen,
  • zwei bis vier Wochen vorher: Termin, Hardware und Zugang zur Wohnung bestätigen,
  • kurz vor dem Umzug: Übergangslösung und Kontaktdaten bereithalten.

Diese Zeiträume sind redaktionelle Planungshilfen und keine gesetzlichen Fristen. Je nach Anbieter und Anschlusstechnik kann eine frühere oder spätere Beauftragung möglich sein.

Schritt für Schritt: Internet für die neue Wohnung planen

  1. Bestehenden Vertrag prüfen
    Notieren Sie Anbieter, Tarif, Vertragslaufzeit, Kündigungsstatus, Download, Upload, gebuchte Zusatzleistungen und gemietete Geräte. Verhindert, dass beim Umzug unbemerkt ein anderer Vertrag entsteht
  2. Neue Adresse vollständig erfassen
    Halten Sie Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Etage, Wohnungsnummer und gegebenenfalls Name des Vormieters bereit. Erleichtert die technische Zuordnung
  3. Verfügbarkeit beim bisherigen Anbieter prüfen lassen
    Fragen Sie nicht nur, ob grundsätzlich Internet verfügbar ist, sondern ob die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse erbracht werden kann. Entscheidet über Vertragsmitnahme oder Sonderkündigung
  4. Schriftliche Bestätigung anfordern
    Lassen Sie sich neue Adresse, Tarif, Preis, Vertragslaufzeit, Umzugsentgelt, Schalttermin und benötigte Technik bestätigen. Schützt vor Missverständnissen und ungewollten Tarifänderungen
  5. Anschluss in der Wohnung prüfen
    Klären Sie, ob eine Telefondose, Kabeldose, Glasfaser-Teilnehmerdose oder ein Netzabschluss vorhanden ist und wo sich diese befinden. Verhindert Überraschungen beim Technikertermin
  6. Technikerzugang organisieren
    Stellen Sie sicher, dass Wohnung, Hausanschlussraum und gegebenenfalls Keller zugänglich sind. Stimmen Sie dies mit Vermieter oder Hausverwaltung ab. Wichtig bei einer notwendigen Leitungsschaltung
  7. Übergangslösung vorbereiten
    Prüfen Sie Smartphone-Hotspot, zusätzliches Datenvolumen, mobilen Router oder einen anderen Arbeitsplatz. Besonders wichtig für Homeoffice und Selbstständige
  8. Nach der Schaltung testen
    Kontrollieren Sie Internet, Telefonie, Rufnummern, Download, Upload, WLAN und eventuell gebuchte TV-Leistungen. Fehler sofort dokumentieren und melden

Kann der bestehende Internetvertrag mitgenommen werden?

Kann Ihr Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz anbieten, muss er sie dort grundsätzlich weiter erbringen. Dabei dürfen weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch die sonstigen Vertragsinhalte allein wegen des Umzugs verändert werden.

Das bedeutet insbesondere:

  • keine automatische neue Mindestvertragslaufzeit,
  • keine erzwungene Verschlechterung des Tarifs,
  • keine einseitige Änderung des vereinbarten Preises nur wegen des Umzugs,
  • Fortführung der vertraglich geschuldeten Leistungen, soweit diese am neuen Ort angeboten werden.
Auftragsbestätigung genau lesen

Ein Anbieter kann Ihnen beim Umzug freiwillig einen neuen Tarif anbieten. Stimmen Sie diesem zu, kann daraus ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit entstehen. Prüfen Sie deshalb, ob Sie nur einen Umzugsauftrag oder tatsächlich einen Tarifwechsel bestätigen.

Darf der Anbieter eine Umzugsgebühr verlangen?

Ja. Der Anbieter darf ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen. Nach § 60 TKG darf dieses Entgelt jedoch nicht höher sein als das Entgelt, das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehen ist.

Prüfen Sie in der Bestätigung:

  • Höhe der einmaligen Umzugsgebühr,
  • mögliche Versandkosten für neue Hardware,
  • eventuelle Techniker- oder Installationskosten,
  • Rückgabe alter Leihgeräte,
  • Beginn der Abrechnung an der neuen Adresse.

Eine Umzugsgebühr ist nicht automatisch eine neue Vertragslaufzeit.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Kann der bisherige Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, können Verbraucher den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden.

Die Kündigung kann:

  • bei rechtzeitiger Erklärung zum Zeitpunkt des Auszugs,
  • oder zu einem späteren Zeitpunkt

wirksam werden.

Was bedeutet „vertraglich geschuldete Leistung“?

Entscheidend ist nicht nur, ob irgendein Anschluss des Anbieters verfügbar ist. Maßgeblich ist, ob die vereinbarten Leistungen am neuen Wohnsitz angeboten werden können.

Dazu können je nach Vertrag gehören:

  • vereinbarte Datenübertragungsraten,
  • Internet- und Telefoniedienst,
  • gebuchte Zusatzbestandteile,
  • und weitere in der Vertragszusammenfassung oder Leistungsbeschreibung festgelegte Inhalte.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Verbraucher sich bei einer nicht gleichwertigen Leistung nicht zwingend auf einen schlechteren Tarif verweisen lassen müssen.

So gehen Sie bei einer Sonderkündigung vor

  1. Teilen Sie dem Anbieter den Umzug und die vollständige neue Adresse mit.
  2. Fordern Sie eine schriftliche Aussage an, ob die vertraglich geschuldete Leistung dort erbracht werden kann.
  3. Kann sie nicht angeboten werden, erklären Sie die Kündigung in Textform und nennen Sie den gewünschten Beendigungstermin.
  4. Fügen Sie erforderliche Nachweise bei, wenn der Anbieter diese verlangt.
  5. Bewahren Sie Kündigung, Versandnachweis und Antwort des Anbieters auf.
Ein Umzug allein beendet den Vertrag nicht

Kann der bisherige Anbieter den Vertrag an der neuen Adresse erfüllen, besteht nicht allein deshalb ein Sonderkündigungsrecht, weil Sie lieber einen anderen Anbieter wählen möchten.

Was gilt bei einer geringeren Geschwindigkeit am neuen Wohnort?

Bietet der Anbieter an der neuen Adresse nur eine deutlich andere oder geringere Leistung an, sollte geprüft werden, ob damit die vertraglich geschuldete Leistung noch erfüllt wird.

Akzeptieren Sie nicht vorschnell:

  • einen deutlich langsameren Tarif,
  • einen Technologiewechsel mit anderen Eigenschaften,
  • einen neuen Preis,
  • oder eine neue Mindestvertragslaufzeit.

Lassen Sie sich die angebotenen Werte schriftlich geben und vergleichen Sie sie mit Vertragszusammenfassung, Produktinformationsblatt und Auftragsbestätigung.

Wann wird der Anschluss an der neuen Adresse geschaltet?

Anbieter und Netzbetreiber sollen zusammenarbeiten, damit der Dienst am ausdrücklich vereinbarten Tag am neuen Wohnsitz aktiviert wird. Lassen Sie sich dieses Datum schriftlich bestätigen.

Prüfen Sie dabei:

  • Datum und mögliches Zeitfenster,
  • ob ein Technikertermin notwendig ist,
  • ob Zugang zum Hausanschlussraum erforderlich ist,
  • welche Hardware bereits angeschlossen sein muss,
  • ob der alte Anschluss am selben Tag abgeschaltet wird.

Technikertermin vorbereiten

Ein Termin kann scheitern, obwohl Sie zu Hause sind, wenn wichtige Bereiche nicht zugänglich sind. Klären Sie deshalb vorher:

  • Wo befindet sich der Hausanschluss?
  • Ist der Keller oder Technikraum verschlossen?
  • Benötigen Sie Hausmeister, Vermieter oder Hausverwaltung?
  • Ist die Anschlussdose in der Wohnung frei zugänglich?
  • Steht der Name korrekt an Klingel und Briefkasten?
  • Unter welcher Telefonnummer sind Sie erreichbar?

Lassen Sie sich die Vereinbarung des Termins dokumentieren.

Was passiert, wenn der Anschluss nicht rechtzeitig funktioniert?

Bei einem Umzug kann eine gesetzliche Ausfallentschädigung in Betracht kommen, wenn:

  • die Versorgung länger als einen Arbeitstag vollständig ausfällt und Sie die Verzögerung nicht vereinbart oder zu vertreten haben,
  • oder der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- beziehungsweise Installationstermin versäumt.

Nach den Informationen der Bundesnetzagentur beträgt die gesetzlich begrenzte Entschädigung 10 Euro pro Arbeitstag beziehungsweise pro versäumtem Termin. Ist 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts höher, kann dieser Betrag maßgeblich sein.

Ansprüche aktiv geltend machen

Die Bundesnetzagentur setzt Geldansprüche nicht selbst durch. Informieren Sie zunächst den Anbieter und fordern Sie eine mögliche Entschädigung nachvollziehbar an. Bei Streit kommen Verbraucherberatung, Rechtsberatung oder die Schlichtungsstelle Telekommunikation in Betracht.

Kann die Festnetznummer mitgenommen werden?

Eine ortsgebundene Festnetznummer kann grundsätzlich nur innerhalb desselben Ortsnetzbereichs mitgenommen werden. Ändert sich die Vorwahl, ist die bisherige lokale Rufnummer normalerweise nicht übertragbar.

Prüfen Sie bei wichtigen Rufnummern frühzeitig:

  • ob die Vorwahl gleich bleibt,
  • ob der Anbieter die Nummer am neuen Anschluss fortführt,
  • ob Weiterleitungen für eine Übergangszeit möglich sind,
  • welche Kontakte über eine neue Rufnummer informiert werden müssen.

Für die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter dürfen nach Angaben der Bundesnetzagentur keine Entgelte verlangt werden.

Was passiert mit Router und anderer Hardware?

Eigener Router

Einen selbst gekauften Router können Sie grundsätzlich mitnehmen. Er muss aber zur Anschlusstechnik und zum neuen Tarif passen. Ein Kabelrouter funktioniert beispielsweise nicht automatisch an einem DSL- oder Glasfaseranschluss.

Gemieteter Router

Bei einem fortgeführten Vertrag bleibt das Gerät häufig Bestandteil des Vertrags. Der Anbieter kann je nach Technik einen Austausch veranlassen.

Vertragsende

Endet der Vertrag, müssen gemietete Router, Receiver oder andere Leihgeräte häufig innerhalb einer bestimmten Frist zurückgesendet werden. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Seriennummer auf.

Internet in der Übergangszeit sichern

Auch bei guter Planung kann es zwischen Einzug und Aktivierung eine Lücke geben. Besonders im Homeoffice sollte deshalb eine Reserve vorhanden sein.

Lösung Vorteil Wichtige Grenze
Smartphone-Hotspot Sofort verfügbar und ohne Zusatzgerät nutzbar Datenvolumen, Empfang und Akkubelastung beachten
Mobiler LTE-/5G-Router Mehrere Geräte können gemeinsam online gehen Zusätzlicher Tarif oder SIM erforderlich
Temporäres Zusatzvolumen Kann einen bestehenden Mobilfunktarif kurzfristig erweitern Preis und Laufzeit vor Buchung prüfen
Alternativer Arbeitsplatz Stabilere Lösung für wichtige Termine Datenschutz und Vertraulichkeit berücksichtigen
Nachbarschafts- oder Gastzugang Kann kurzfristig helfen Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis und sicherer Nutzung

Umzug mit gleichzeitigem Anbieterwechsel

Ein Umzug kann ein guter Zeitpunkt sein, den Tarif neu zu bewerten. Zuerst muss jedoch geklärt werden, ob und wann der bestehende Vertrag endet.

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Verfügbarkeit des bisherigen Vertrags prüfen.
  2. Ordentliches oder besonderes Kündigungsrecht klären.
  3. Neue Angebote für die vollständige Adresse vergleichen.
  4. Schalttermin und Vertragsende aufeinander abstimmen.
  5. Rufnummernmitnahme über den neuen Anbieter beauftragen, wenn sie möglich und gewünscht ist.
Nicht vorschnell selbst kündigen

Bei einem normalen Anbieterwechsel sollte der neue Anbieter die Kündigung und Rufnummernmitnahme koordinieren. Bei einem Umzug gelten Besonderheiten, weil sich der Anschlussort ändert. Lassen Sie sich deshalb beide Termine schriftlich bestätigen.

Checkliste für den Umzugstag

  • Router, Netzteil und Anschlusskabel getrennt und beschriftet verpacken.
  • Seriennummern von Leihgeräten fotografieren.
  • alte Anschlussverkabelung nicht versehentlich mit der Wohnung übergeben.
  • neuen Routerstandort möglichst zentral planen.
  • Technikerzugang und Ansprechpartner sicherstellen.
  • Mobilfunkreserve und Ladegeräte bereithalten.
  • nach Aktivierung zunächst per LAN und danach per WLAN testen.
  • Telefonnummern und Zusatzdienste kontrollieren.

Nach dem Einzug: Anschluss vollständig prüfen

Wenn der neue Anschluss aktiv ist, testen Sie:

  1. Internetzugang per LAN,
  2. Download- und Uploadgeschwindigkeit,
  3. WLAN in den wichtigsten Räumen,
  4. Festnetztelefonie und Rufnummern,
  5. TV- oder Streamingbestandteile des Vertrags,
  6. VPN, Homeoffice und größere Dateiübertragungen.

Dokumentieren Sie Abweichungen sofort mit Datum, Uhrzeit, Fehlermeldung und Art der Verbindung. Melden Sie eine Störung nicht nur telefonisch, sondern sichern Sie nach Möglichkeit auch eine schriftliche Bestätigung.

Fazit: Erst Verfügbarkeit und Vertrag klären, dann den Termin planen

Der Umzug selbst ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund

Kann Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse bereitstellen, wird der Vertrag grundsätzlich ohne neue Laufzeit fortgeführt. Kann er sie nicht anbieten, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.

Planen Sie die Umschaltung mehrere Wochen im Voraus, lassen Sie Tarif und Termin schriftlich bestätigen und bereiten Sie für wichtige berufliche oder private Termine eine Übergangslösung vor.

Häufige Fragen zum Internet beim Umzug

Kann ich meinen Internetvertrag wegen eines Umzugs immer kündigen?

Nein. Ein Sonderkündigungsrecht besteht grundsätzlich dann, wenn der bisherige Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse nicht anbieten kann.

Beginnt beim Umzug automatisch eine neue Vertragslaufzeit?

Nein. Kann der Anbieter den bestehenden Vertrag am neuen Wohnsitz erfüllen, darf er die vereinbarte Laufzeit nicht allein wegen des Umzugs ändern. Ein freiwillig angenommener Tarifwechsel kann jedoch einen neuen Vertrag begründen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei fehlender Verfügbarkeit?

Das Telekommunikationsgesetz sieht eine Kündigungsfrist von einem Monat vor. Bei rechtzeitiger Erklärung kann die Kündigung zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt wirken.

Darf der Anbieter eine Umzugsgebühr verlangen?

Ja. Das Entgelt muss angemessen sein und darf nicht höher ausfallen als das vorgesehene Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses.

Was ist, wenn an der neuen Adresse nur ein langsamerer Tarif möglich ist?

Dann sollte geprüft werden, ob der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung noch erfüllt. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben und stimmen Sie einer Vertragsänderung nicht ungeprüft zu.

Kann ich meine Festnetznummer behalten?

Eine lokale Festnetznummer kann grundsätzlich innerhalb desselben Ortsnetzbereichs mitgenommen werden. Ändert sich die Vorwahl, ist die bisherige Nummer normalerweise nicht übertragbar.

Was kann ich tun, wenn der Techniker nicht erscheint?

Dokumentieren Sie den vereinbarten Termin und melden Sie das Versäumnis sofort. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Ausfallentschädigung verlangt werden.

Wie überbrücke ich die Zeit ohne Festnetzanschluss?

Je nach Mobilfunkempfang kommen Smartphone-Hotspot, zusätzliches Datenvolumen oder ein mobiler LTE-/5G-Router infrage. Für wichtige Termine sollte zusätzlich ein alternativer Arbeitsplatz eingeplant werden.

Wichtige Quellen und Grundlagen

Die zeitliche Planung, Checklisten und Übergangslösungen sind redaktionelle Empfehlungen von VergleichDeinTarif. Der Artikel bietet allgemeine Verbraucherinformationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Über den Autor

Norman Henkler ist Gründer und Redakteur von VergleichDeinTarif. Als ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration beschäftigt er sich mit Internetanschlüssen, Routern, Anbieterwechseln und verständlicher technischer Verbraucherberatung.